Prinzip „Bremer Stadtmusikanten“ – LKW aus dem Verkehr gezogen
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Prinzip „Bremer Stadtmusikanten“ – LKW aus dem Verkehr gezogen

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Fulda – Ein LKW beladen mit sechs Fahrzeugen, der nach dem Prinzip „Bremer Stadtmusikanten“ beladen war, eine Höhe von 4,29 Metern und eine Länge von 18,90 Metern, haben Beamte der Autobahnpolizei am Dienstag auf dem Rastplatz Großenmoor sichergestellt.

Zu unterst die Zugmaschine mit einem Schwerlast-Anhänger. Auf der Ladefläche standen hintereinander zwei kleinere Lkws. Auf deren Ladeflächen wiederum zwei Pritschen-Lkw und in deren Ladepritschen schließlich zwei Kleinwagen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Lkw höchstens vier Meter hoch sein dürfen. Für Zugmaschine und Sattelanhänger, gilt eine Höchstlänge von 15,50 Metern, je nach Bauart auch 16,50 Metern. Bevor sie ihre Fahrt fortsetzen konnten, mussten die Trucker noch an Ort und Stelle für die ordnungsgemäße Beladung ihre Sattelzüge sorgen. Außerdem mussten sie gemeinsam mit ihren Chefs den Weitertransport der abgeladenen Fahrzeuge organisieren. Dennoch haben die Fahrer im Rahmen dieser Verfahrensweise Glück im Unglück, denn gegen sie wird in der Regel kein eigenes Bußgeldverfahren wegen des Verkehrsverstoßes eingeleitet. Die Maßnahme richtet sich allein gegen die Transportunternehmer: Sie erwartet ein Bußgeldbescheid in vierstelliger Höhe. Angesichts dieser Folgen appelliert die osthessische Polizei an die Transportfirmen, die zulässigen Fahrzeugabmessungen einzuhalten.

Bild: (c) Polizei

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