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DUH klagt für saubere Luft in Offenbach

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Offenbach – Aktuelle Stickstoffdioxid-Messungen machen deutlich. Die Bürgerinnen und Bürger in Offenbach leiden unter schlechter Luft. Während sich die Stadt selbst für die Einführung einer Umweltzone stark macht, weigert sich das zuständige Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hessen aber seit Jahren, effektive Maßnahmen zur Luftreinhaltung einzuführen.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat deshalb beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen das Land Hessen eingereicht. „Das Verhalten der hessischen Umweltministerin ist verantwortungslos und sogar rechtswidrig“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Die Umweltzone ist und bleibt das effektivste Instrument zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung. Nach deutschem wie europäischem Recht ist das Ministerium verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen die gesundheitsschädliche Luftverschmutzung zu ergreifen und darf diese nicht weiterhin blockieren.“ Seit 2010 ist eine Überarbeitung des Luftreinhalteplans für das Land Hessen in Planung. Konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der zulässigen Luftschadstoff-Grenzwerte fehlen aber bislang. Die Stadtverwaltung Offenbach selbst legte dem Ministerium einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Senkung der Stickoxidbelastung vor, darunter auch eine Umweltzone. Das zuständige Umweltministerium lehnte diese jedoch größtenteils ab. Die Begründung: Man könne sich über die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mit dem Wirtschaftsministerium einigen.

„Die Stadt Offenbach wurde bislang von der Landesregierung leider mit fadenscheinigen Begründungen daran gehindert, effektive Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Es ist ein Trauerspiel, wie da von einem FDP-geführten Verkehrsministerium aus ideologischen Gründen der Schutz der Bevölkerung vor Schadstoffen blockiert wurde. Ich freue mich, dass mit der Klage der DUH nun Bewegung in die Sache kommt. Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits im Jahr 2010 beschlossen – jetzt muss endlich gehandelt werden!“, sagt Peter Schneider, Bürgermeister der Stadt Offenbach. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte erst im September 2013 die Klagebefugnis von Umweltschutzorganisationen gestärkt. Das Urteil ermöglicht den Verbänden, unzureichende Maßnahmen zur Luftreinhaltung gerichtlich überprüfen zu lassen. Die DUH war bereits gemeinsam mit einer betroffenen Anwohnerin aus Wiesbaden vor Gericht erfolgreich, nachdem das hessische Umweltministerium in der hessischen Landeshauptstadt keine Maßnahmen ergriffen hatte, um die Luftschadstoffbelastung zu reduzieren. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes führte die Stadt Wiesbaden eine Umweltzone mit Fahrverboten für Fahrzeuge ohne grüne Plakette ein. Auch die Stadt Darmstadt wird in der anstehenden Fortschreibung des Luftreinhalteplans eine Umweltzone berücksichtigen. „Die bisherigen Erfolge vor Gericht geben betroffenen Anwohnern und Verbänden Recht. Für das Umweltministerium bedeutet das: Es kann und darf sich nicht länger gegen die Gesundheitsinteressen der eigenen Bürger stellen“, sagt Remo Klinger, Anwalt in der Berliner Kanzlei Geulen/Klinger, der die Klage der DUH eingereicht hatte.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Bild: ©Hessennews TV

 

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