Dieser Artikel ist unter der ID: 42984 in unserem System gelistet.

KS: Autobesitzer bedroht Polizist mit Totschläger

Dieser Artikel wurde 103.380 mal gelesen.

Fuldabrück – Bei einem Einsatz wegen eines verkehrsbehindernd geparkten Autos kam es am gestrigen Donnerstagabend in Fuldabrück-Bergshausen zu einer Bedrohung eines Polizisten mit einem Totschläger. Ein Verkehrsunternehmen hatte zuvor gegen 18:30 Uhr die Polizei gerufen, da Gelenkbusse eine Kreuzung im Wohngebiet wegen eines abgestellten Pkw nicht passieren konnten. Die daraufhin entsandte Streife des Polizeireviers Ost stellte fest, dass der Pkw tatsächlich mit weniger als fünf Metern Abstand vom Schnittpunkt der Kreuzung entfernt stand und suchte deshalb den Fahrzeughalter an seiner Wohnanschrift auf. Als die Polizisten den 57-Jährigen aus Fuldabrück baten, sein Auto umzuparken, entgegnete der Mann, dass er Alkohol getrunken habe und nicht fahren dürfe. Die Vorschläge der Beamten, dass ein Angehöriger oder eine andere Person den Wagen in seinem Auftrag wegfahren könnte, lehnte er vehement ab. Da er keinen alkoholisierten Eindruck machte, boten die Polizisten ihm zu guter Letzt einen Atemalkoholtest an, um festzustellen, ob er tatsächlich fahruntauglich ist. Auch diesen Vorschlag schlug er aus und zeigte sich weiterhin völlig uneinsichtig. Aus diesem Grund forderte die Streife als letztes verbleibendes Mittel ein Abschleppunternehmen über Funk an und teilte dies dem Fuldabrücker mit. Als der Abschleppwagen vor Ort eintraf und der Mitarbeiter mit seiner Arbeit begann, kam der 57-Jährige plötzlich mit dem Totschläger wild schwingend und bedrohlich auf einen der beiden Polizisten zu, während er seinen Unmut über die Abschleppung äußerte. Der Beamte forderte den potentiellen Angreifer auf, sofort den Schlagstock wegzulegen. Erst nach Androhung polizeilicher Zwangsmittel blieb der Mann schließlich stehen und legte die Waffe ab. Den selbstgebauten Totschläger stellten die Polizisten sicher. Gegen den 57-Jährigen leiteten sie Strafanzeigen wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Parkens im Kreuzungsbereich mit Behinderung ein. Darüber hinaus erwartet den Autobesitzer die Kostenrechnung für die vermeidbare Abschleppung seines Pkw.

Immer informiert sein? Dann folgt uns auf Facebook: www.facebook.com/HessennewsTV

Symbolfoto: © 2024 - Hessennews TV

- Anzeige -
- Anzeige -

Kommentare sind in diesem Artikel nicht erlaubt.