Ladungssicherung einmal anders
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Ladungssicherung einmal anders

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Bad Hersfeld – So etwas hatte die Besatzung eines Streifenwagens der Autobahnpolizei in Bad Hersfeld auch noch nicht gesehen, als sie die A4 zwischen Bad Hersfeld und Obersuhl in Richtung Osten unterwegs war. Schon die Tatsache, dass bei einem Sattelauflieger ein Fahrzeug hinten viel zu weit über die Ladefläche hinausragte war ein Grund,

sich den polnischen Sattelzug einmal aus der Nähe zu betrachten. Am Parkplatz Nadelöhr wurde der Sattelzug von der Autobahn gezogen und hier endete dann für den 41-jährigen Fahrer auch die Fahrt mit dem exotischen Gespann. Was die Beamten aber nun zu sehen bekamen, übertraf alle Erwartungen. Der Sattelauflieger ist von dem Spediteur völlig unzulässig zum Autotransporter umfunktioniert worden. Nachdem der Fahrer die Seitenplane des Aufliegers zurück gezogen hatte, staunten die Beamten nicht schlecht. Als erstes stand auf der Ladefläche, was man vorher nicht sehen konnte, ein Kleinlaster. Hier hatte man, um die zulässige Gesamthöhe nicht zu überschreiten, die Luft aus den Reifen gelassen. Hinter dem Kleinlaster folgten noch zwei PKWs, von denen der letzte Wagen über 1,5 Meter über das Heck des Aufliegers hinausragte. Bei der Sicherungskontrolle stockte dann den Beamten erneut der Atem. Alle drei Fahrzeuge waren falsch und ungenügend durch viel zu alte und nicht mehr zugelassene Spanngurte gesichert. Diese Spanngurte waren teilweise nicht einmal durch eine „Ratsche“ gespannt, sondern verknotet. Das letzte Fahrzeug, das 1,5 Meter aus dem Auflieger herausragte, stand teilweise auf Auffahrrampen aus Stahl, um das Niveau der Ladefläche zu halten. Und um zu „verhindern“, dass das Fahrzeug nach unten abkippt, hatte man einfach einen Wagenheber unter die hintere Hälfte des PKWs gestellt. „So etwas habe ich in meiner ganzen Dienstzeit noch nicht gesehen“ sagte einer der Autobahnpolizisten. Fazit – der Sattelauflieger musste stehen bleiben. Die Fahrzeuge müssen auf ein geeignetes Fahrzeug umgeladen werden und dem Spediteur droht im Rahmen der Gewinnabschöpfung ein Bußgeld von ca. 2.000 Euro. kontrolle a4 27022016 2Die Fahrzeug- und Ladungspapiere wurden von der Polizei sicher gestellt. Die Umladung dürfte noch einige Probleme bereiten, da es auf dem Parkplatz Nadelöhr keine Rampe zum Umladen der Fahrzeuge gibt. Hierfür wird vermutlich ein Kran geordert werden müssen, zumal das schwerste Fahrzeug, der Kleinlaster, auf allen Rädern keine Luft mehr hat. Auch diese Kosten, die vermutlich mindestens im oberen vierstelligen Bereich liegen werden, sind von dem Spediteur zu tragen.

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Foto: © 2015 by TVNews-Hessen

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