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Serien-Brandstifter aus Südhessen war Feuerwehrmann – Er suchte selber nach dem Täter

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Einhausen – Eine seit November 2014 andauernde Serie von Bränden in der Gemarkung Einhausen hat nach Einschätzung der Kriminalpolizei in Heppenheim und der Staatsanwaltschaft Darmstadt mit der Festnahme eines 19-jährigen Heranwachsenden ihr Ende gefunden.

Rund 40 Fälle und Einsätze der Feuerwehr, insbesondere gehäuft in den Monaten September und Oktober 2015, hatten für große Beunruhigung in der Bevölkerung gesorgt und die Einsatzkräfte an die Grenze ihrer Belastung gebracht. Menschen kamen dabei nur durch Glück nicht zu Schaden, die Schadenshöhe wird auf annähernd eine halbe Million Euro geschätzt. Der aus der Gemeinde Einhausen stammende junge Mann hat in den bisherigen Vernehmungen mehr als ein Dutzend der in Frage stehenden Fälle eingestanden, darunter auch der Brand im Blütenweg, bei dem sich die schlafenden Bewohner gerade noch rechtzeitig aus dem Haus retten konnten. Er ist Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Einhausen. Im Laufe der intensiven Ermittlungen geriet der 19-Jährige Zug um Zug immer mehr in das Visier der Ermittler. Dabei wurden die Ermittler vom Beginn der Brandserie an, sowohl durch die Feuerwehr als auch durch die übrige Bevölkerung unterstützt. Die mit verdecktem Personaleinsatz lösbaren Ermittlungen wurden jedoch aufgrund der Überschaubarkeit der Gemeindefläche weitgehend eingeengt.

Der 19-Jährige war in der Nacht zum Montag (2.11.2015) nach dem Brand zahlreicher Strohballen festgenommen worden. Er beteiligte sich, wie auch bei anderen Bränden, an den Löscharbeiten und suchte auch mit seinen Kameraden nach dem Brandstifter, bevor er dann auf dem Nachhauseweg von der Polizei festgenommen wurde. Der Täter steht nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis auch in dem Verdacht, die weiteren Brandlegungen begangen zu haben, die er bisher noch nicht eingeräumt hat. Die Ermittlungen zu diesen Fällen dauern an. Das Amtsgericht Bensheim hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Dienstag die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten in einer forensischen Klinik angeordnet, da sich in den Vernehmungen begründete Zweifel an der Schuldfähigkeit des 19-Jährigen ergeben hatten. Zumindest eine verminderte Schuldfähigkeit des 19-Jährigen kann nicht ausgeschlossen werden. Zu den von ihm in den Vernehmungen angegebenen unterschiedlichen Motivlagen, die teils im sehr derzeit keine Angaben machen.

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Symbolfoto: © 2015 by Hessennews TV
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