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Lexus-Fahrer nutzt Einsatzfahrt als Vorteil

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Friedberg – Es ist die Grundlage jeder dringend gebotenen Hilfeleistung, dass die Einsatzkräfte schnell zum Ort des Geschehens kommen. Blaulicht und Martinshorn sollen dafür frei Fahrt schaffen. Leider ist den übrigens Verkehrsteilnehmern nicht immer klar, welches Verhalten bei einem sich nähernden Einsatzfahrzeug das richtige ist. Einige sogar scheinen ganz bewusst die Behinderung von Einsatzfahrzeugen in Kauf zu nehmen.

„Ich habe den Eindruck die Toleranz bei den Verkehrsteilnehmern gegenüber Einsatzkräften mit Sondersignal hat in letzter Zeit nachgelassen“, berichtete der Fahrer eines Notarztwagens am Mittwochabend der Polizei. Der Rettungssanitäter ist verärgert, als er bei der Polizei vorspricht. Soeben musste miterleben, wie der Fahrer eines Lexus nicht nur keinen Platz machte und durch sein ignorantes Verhalten eine Einsatzfahrt behinderte, sondern Blaulicht und Martinshorn im Rücken auch noch nutzte, um selbst schneller voran zu kommen.

Was war passiert:

Über die B 3 über Kloppenheim in Richtung Bad Vilbel mussten Rettungswagen und Notarzt, um eine Hilfeleistung in Bad Vilbel zu erbringen. Dabei fiel der Fahrer eines Lexus den Hilfskräften mehr als negativ auf. Obwohl er nach ihren Angaben mehrfach die Möglichkeit gehabt hätte an die Seite zu fahren und die Rettungsfahrzeuge passieren zu lassen, fuhr er stattdessen immer weiter vor diesen her. Er nutzte es sogar, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer zur Seite gefahren waren, gab Gas und fuhr an den Wartenden einfach vorbei. Als ihm ein anderer Verkehrsteilnehmer in die Quere kam drängelte er hinter diesem zunächst und überholte ihn dann, als er den Rettungsfahrzeugen Platz machte. Bis zur Abfahrt Massenheim zog sich das für den Notarztwagen-Fahrer als unmöglich empfundene Verhalten des Lexus-Fahrers hin. Dort bogen die Helfer ab und der Autofahrer verschwand in Richtung Preungesheimer Dreieck. Das Schlimme an solchen Situationen ist nicht der empfundene Ärger der Einsatzkräfte. Durch das ignorante Verhalten des Autofahrers aber gingen etwa 1 bis 2 Minuten Zeit verloren. Eine Zeit, die für Hilfsbedürftige entscheidend sein kann.

Nach § 38 der Straßenverkehrsordnung gilt bei der Kombination von blauem Blinklicht und Einsatzhorn: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. Das bedeutet so viel Platz zu machen, dass die Einsatzfahrzeuge schnellstmöglich passieren können. Ein abruptes Anhalten direkt vor dem Einsatzfahrzeug ist dabei nicht unbedingt das richtige Mittel der Wahl. Schnell die nächste Gelegenheit zu nutzen, um zur Seite zu fahren und ausreichend Platz zum Passieren der Rettungskräfte zu schaffen ist wichtig. Dabei ist es auch erlaubt trotz roter Ampel vorsichtig in den Kreuzungsbereich einzufahren, wenn dies erforderlich ist um eine Rettungsgasse zu bilden. „Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das ist die Ordnungswidrigkeit wegen der sich verantworten muss, wer diesen Vorgaben nicht entspricht. In Bezug auf den Lexus-Fahrer muss darüber hinaus nun geprüft werden, ob er auch Straftatbestände, wie etwa eine Nötigung oder eine Straßenverkehrsgefährdung, erfüllte. Was aber unabhängig von jeder Strafe alle Verkehrsteilnehmer zur Rücksicht gegenüber Hilfskräften bringen sollte ist das Wissen, dass ein jeder selbst derjenige sein könnte, der auf die Hilfe der Einsatzkräfte und ihr schnelles Vorankommen angewiesen ist.

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Symbolbild: © 2015 by Hessennews TV

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