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Feuerwerk mit Kindern

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Gibt es eine Altersempfehlung, ab wie vielen Jahren Eltern ihre Kinder mit zu einem Feuerwerk nehmen können?Jedes Jahr endet die Silvesternacht für rund 200 Kinder in der BRD in einer Notaufnahme mit teils schlimmen Verletzungen. Die kleinen Blessuren sind hier nicht mit erfasst, da diese meist nicht vom Arzt behandelt werden.

Eltern dürfen ihre Sprösslinge daher nie unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper zünden lassen. Außerdem müssten sie ihre Kinder unbedingt für die möglichen Gefahren sensibilisieren, die von Böllern und Raketen ausgehen. Bitte vorher immer die Gebrauchsanweisung mit den Sicherheitsanweisungen lesen und dafür Sorge tragen, das dieses auch seitens der Eltern alle eingehalten und umgesetzt werden. Lieber zusammen mit den Kindern die Feuerwerkskörper zünden, damit diese nicht alleine damit hantieren. Ein grundsätzliches Knallverbot hingegen, stößt beim Nachwuchs zumeist auf taube Ohren ……

Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und gehören in die Hände von Erwachsenen.Versuchen Sie es doch mal in toller Runde mit Tischfeuerwerken oder Knallerbesen, die extra für die Anwendung in Räumen konzipiert sind und schauen Sie sich die Feuerwerke im Freien an, die andere zum besten geben.

Was sollten Eltern unbedingt beachten, wenn der Nachwuchs beim Silvester-Feuerwerk dabei ist?

  • Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen!
  • Die Herstellung von selbstgebastelten Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich!
  • Klasse BAM-PI: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden
  • Klasse BAM-PII: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden
  • Finger weg von Billigimporten! Niemals selbst gebastelte Böller benutzen!
  • Alkoholisierte Personen von Feuerwerkskörpern fernhalten!
  • Niemals mit Feuerwerkskörpern auf Menschen oder Tiere zielen!
  • Raketen und Knaller nur im Freien und niemals aus der Hand zünden!
  • Tragen Sie keine Feuerwerkskörper direkt am Körper und behalten Sie diese beim Abbrand keinesfalls in der Hand!
  • Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen!
  • Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa einer leeren Flasche im Getränkekasten!
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper, insbesondere Raketen, nicht von Balkonen aus und werfen Sie Feuerwerkskörper keinesfalls in Personengruppen, offene Fenster, Türen oder in Briefkästen
  • Blindgänger nicht aufheben und nie versuchen, sie nochmals zu zünden! Liegen lassen und nach ca. 15 Minuten in einem Eimer mit Wasser entsorgen

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal etwas passiert sein, beherzigen Sie die folgenden Punkte:

  • Ruhe bewahren und überlegt handeln
  • Rufen Sie die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder den Notarzt über die Notrufnummer 112 über Ihr Telefon. Dieser Anruf ist von allen Telefonen gebührenfrei
  • Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen
  • Den Gefahrenbereich verlassen und andere warnen sowie alle Kindern uneingeschränkte mitnehmen
  • Fenster und Türen schließen
  • Die Nachbarn warnen
  • Die Feuerwehr vor dem Gebäude/auf der Straße einweisen
  • Wenn das Treppenhaus verqualmt ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich für die Feuerwehr bemerkbar

Gibt es ein „kindgerechtes“ Feuerwerk? Welche Feuerwerkskörper oder kleinere Böller eignen sich für Kinder?

Eigentlich nicht, denn selbst Wunderkerzen sind gefährlich.

Kinder lieben es, das neue Jahr mit Funken sprühenden Wunderkerzen zu begrüßen. Jedoch sollte man als Eltern hier bedenken, dass man diese den Kindern am besten nicht in die Hand gibt, denn sie können sich vergiften, wenn sie die Stäbchen in den Mund nehmen. Erbrechen, Schwindel, Krämpfe und leichte Lähmungen an Armen, Beinen und Hals sind mögliche Folgen. Deshalb ist es wichtig, Wunderkerzen auch vor dem Silvesterabend gut gesichert aufzubewahren. Noch nicht abgebrannte Wunderkerzen enthalten Bariumsalze. Wenn diese in den Mund gelangen, können sie Vergiftungserscheinungen hervorrufen. Wer solche Anzeichen an seinem Kind beobachtet, sollte sich sofort einen Notruf über die 112 am Telefon absetzen und den Rettungsdienst anfordern. Hierbei ist es wichtig so lange am Telefon zu belieben, bis die Notrufleitstelle alle wichtigen Angaben und Daten von Ihnen aufgenommen hat.

Im abgebrannten Zustand sind Wunderkerzen nicht mehr giftig. Allerdings reagieren Kleinkinder und Kinder mit Asthma sehr empfindlich auf den Qualm, der beim Abbrennen entsteht. Er reizt die Atemwege und Schleimhäute. Aus diesem Grund sollte man Wunderkerzen nicht in geschlossenen Räumen abbrennen.

 

Welche Verletzungen ziehen sich Kinder bei einem Feuerwerk am häufigsten zu? Wie sollten Eltern handeln, wenn etwas passiert?

Neben Verbrennungen ist die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk der Hörschaden. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, da der Schaden wegen der kurzen Dauer des Geräusches oft nicht als schmerzhaft empfunden wird. Doch explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von ca. 4 Meter einen Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert (eine Motorsäge erzeugt einen Schallpegel von ca. 110 dB bei Höchstdrehzahl). Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparabel Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus).

Anlage zur Auswahl eines Vergleiches zum Schall:

Lärm – Schallquellen
Beispiele mit Abstand  
 

Schalldruckpegel
Lp in dB
 

 Düsenflugzeug in 30 m Entfernung 

140

 Schmerzschwelle

130

 Unwohlseinsschwelle

120

 Kettensäge in 1 m Entfernung

110

 Disco, 1 m vom Lautsprecher

100

 Dieselmotor, 10 m entfernt

90

 Rand einer Verkehrsstraße 5 m

80

 Staubsauger in 1 m Entfernung

70

 Normale Sprache in 1 m Abstand

60

 Normale Wohnung, ruhige Ecke

50

 Ruhige Bücherei, allgemein

40

 Ruhiges Schlafzimmer bei Nacht

30

 Ruhegeräusch im TV-Studio

20

 Blätterrascheln in der Ferne

10

 Hörschwelle

 0

Laut einer Untersuchung der Universität Gießen habe bereits jedes zehnte Kind bereits Hörschäden, die durch Knallgeräusche wie beim Jahreswechsel verursacht wurden.

Und noch ein allgemeiner Tipp für Silvesterveranstaltungen:

Machen sie sich mit der Umgebung der Veranstaltungsortes vertraut, falls doch mal etwas passieren sollte und denken Sie dabei an:

  • Wo sind Ausgänge/Notausgänge?
  • Sind sie unverschlossen, frei zugänglich und wie werden diese geöffnet?
  • Keine Styropor-Flocken zur Dekoration! Erhöhte Brandgefahr!
  • Ist die Veranstaltung überlaufen/überfüllt
  • wird in der Menschenmenge mit Feuerwerk hantiert
  • Veranstalter auf Sicherheitsmängel aufmerksam machen mit der Bitte um sofortige Abstellung!
  • Sie müssen sich dort wohl fühlen um feiern zu können
  • lieber die Veranstaltungen verlassen, wenn sie „unsicher“ fühlen – Es geht um Ihre Gesundheit sowie Sicherheit…

 

Aktuelle Fotostrecke: (c) Hessennews TV
Vielen Dank an Kreisbrandmeister im Landkreis Fulda Dirk Wächtersbach für die Informationen

 

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