Süßes sonst gibt’s Saures – Bei Sachbeschädigungen hört der Halloween-Spaß auf
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Süßes sonst gibt’s Saures – Bei Sachbeschädigungen hört der Halloween-Spaß auf

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Jedes Jahr am Abend des 31. Oktobers, einen Tag vor Allerheiligen, ziehen Gruppen von Kindern und Jugendlichen durch die Straßen und folgen mit den Worten „Süßes oder Saures“ einem in Deutschland immer populärer werdenden Trend aus den USA. Doch leider musste die Polizei in den letzten Jahren feststellen, dass dabei nicht selten strafrechtliche Grenzen überschritten werden.

Unter dem vermeintlichen Schutz von Verkleidungen und Masken sind sich die jungen Menschen oft dessen gar nicht bewusst, dass sie sich durch Eierwürfe an Hausfassaden oder das Anzünden von Knallkörpern strafbar machen können. Die Polizei will den Kleinen die Halloween-Freude nicht vermiesen, jedoch darauf hinweisen, dass bei beschmutzten Hausfassaden oder Beschädigungen jeglicher Art der Spaß eindeutig aufhört und die sogenannten „Halloween-Streiche“ strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, die mitunter auch richtig teuer werden können. Schadensersatzansprüche der Opfer können im Beispiel einer verschmutzten Hausfassade leicht einen fünfstelligen Betrag erreichen, wobei Eltern für ihre Kinder haften. Deshalb müsste einem jeden klar und verständlich sein: Wo das Eigentum anderer verletzt oder gegen Gesetze verstoßen wird, können solche „Streiche“ schnell ein juristisches Nachspiel haben.

Bild: ©Hessennews TV

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