Vorweihnachtliches Ereignis im Hause des Grafen
Dieser Artikel ist unter der ID: 1779 in unserem System gelistet.

Vorweihnachtliches Ereignis im Hause des Grafen

Dieser Artikel wurde 21.953 mal gelesen.

Laubach – Weihnachten ist wie ein Märchen. Funkelnder Lichterglanz, würziger Zimtduft, süße Naschereien und sehnlichst erwartete Geschenke erfreuen große und kleine Menschen. Ebenso märchenhaft zeigt sich die Schloss-Weihnacht Laubach. Karl Georg Graf zu Solms-Laubach öffnet vom 1. bis 3. November sein Schloss, den Hof und die Remisen zum ersten Mal für einen richtig großen, zauberhaften Weihnachtsmarkt.

Rund 100 sorgsam ausgewählte Aussteller offerieren außergewöhnliche Geschenkideen und wärmen Leib und Seele mit heißem Punsch, weihnachtlichen Leckereien und herzhaften Köstlichkeiten. Das Schloss erstrahlt festlich illuminiert, die Zelte der Aussteller sind mit Sternen gekrönt, das ganze Gelände ist mit Tannenzweigen und Weihnachtsbäumen romantisch geschmückt und der Duft von Pfefferkuchen liegt in der Luft. Weitab von der vorweihnachtlichen Hektik der Städte können die Besucher die Idylle genießen und in aller Ruhe nach schönen Dingen für die Liebsten Ausschau halten. Und schöne Dinge gibt es viele. Zum Beispiel hübsche Weihnachtskränze, Mode aus Alpakawolle, Accessoires für einen fein gedeckten Tisch, Gürtel und Taschen aus Leder, Ausstecher für die Weihnachtsbäckerei, Seifen aus Schafmilch oder kulinarische Geschenke wie Trüffelbutter und Weihnachtsstollen aus dem Erzgebirge. Ein Rahmenprogramm mit Musik auf der kleinen Bühne im Schlossinnenhof, Weihnachtsbasteln für Kinder und einige Überraschungen runden das vorweihnachtliche Ereignis im Hause des Grafen stimmungsvoll ab.

Schloss-Weihnacht, Schloss Laubach, 1. bis 3. November 2013. Geöffnet: 11 bis 20 Uhr, letzter Einlass 19 Uhr. Eintritt: 9 Euro, ermäßigt 7 Euro, Kinder unter 12 Jahren frei, bis 17 Jahre 1 Euro. Informationen: www.gartenfestivals.de oder Telefon 0561/2075730.

Bild: ©Pressefoto

- Anzeige -
- Anzeige -

Kommentare sind in diesem Artikel nicht erlaubt.