alt
Dieser Artikel ist unter der ID: 1163 in unserem System gelistet.

Drei Tote nach Wildunfall auf der A5

Dieser Artikel wurde 76.453 mal gelesen.

Homberg (Ohm)/Alsfeld – Dem tödlichen Unfall vorausgegangen war ein Wildunfall mit einem Wildschwein. Ein 31 Jahre alter Fahrer eines Kleintransporters aus Hildesheim erfasste gegen 0.10 Uhr ein Wildschwein, das nach dem Zusammenprall auf dem linken Fahrstreifen liegen blieb. Der Mann brachte seinen Wagen auf dem Standstreifen zum Halten.

Ein nachfolgender Göttinger Honda besetzt mit drei Frauen konnte nicht ausweichen und überfuhr das tote Tier. Auch die 28 Jahre alten Autofahrerin aus Göttingen konnte ihren Wagen auf dem Standstreifen zum stehen bringen. Ein Mercedes SLK nährte sich vermutlich mit hoher Geschwindigkeit der Unfallstelle und überfuhr auch das auf der Fahrbahn liegende Tier. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen, schleuderte in die rechte Leitplanke, wurde von dort zurück geschleudert und erfasste die drei Frauen aus dem Kleinwagen. Die Frauen waren ausgestiegen und standen hinter dem Wagen standen um den Schaden an ihrem Honda zu begutachten. Der 46 Jahre alte Mercedes-Fahrer aus Vellmar verstarb ebenso an der Unfallstelle wie die 28-jährige Fahrerin des Hondas und eine 16-jährige Mitfahrerin, beide aus Göttingen. Eine 22 Jahre alte US-Amerikanerin wurde verletzt und nach ihrer Erstversorgung in ein nahe gelegenes Krankenhaus gebracht. Die getöteten Frauen waren Begleiter der BG Göttingen und befanden sich auf der Heimreise von einem Spiel in Gießen. Den drei Frauen folgte der Großteil der Mannschaft in zwei Kleinbussen, die den Unfall mit ansehen mussten. Ein Notfallseelsorger übernahm deren Betreuung. Um eine genaue Rekonstruktion des Unfallherganges zu erlangen, wurde ein Gutachter zur Vermessung und Sicherung der Spuren angefordert. Die Unfallstelle erstreckte sich über eine Länge von ca. 250 Metern. Der Sachschaden beläuft sich insgesamt auf ca. 34.000 Euro.chrhap

Bild: Alex Wittke / NH24

- Anzeige -
- Anzeige -

Kommentare sind in diesem Artikel nicht erlaubt.