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Baunatal: 77-jähriger wollte mit Film-Geld bezahlen

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Baunatal – Bei einem Einkauf am Mittwochabend ist in einem Baunataler Geschäft ein 77-jähriger Mann festgenommen worden, nachdem er versucht haben soll, seine Einkäufe mit einem falschen 20-Euro Schein zu bezahlen. Der Tatverdächtige soll gegen ca. 18:30 Uhr in einem Baunataler Discounter mit einem sogenannten „Prop-Copy-Schein“ bezahlt haben. Glücklicherweise fiel die Fälschung bzw. in diesem Fall die „Blüte“ einer Mitarbeiterin beim Bezahlvorgang sofort auf. Die hinzugerufenen Polizei konnten den Tatverdächtigen vorläufig festnehmen.

Der 77-Jährige, der möglicherweise wusste, dass es sich um keinen echten Geldschein handelte, muss sich nun wegen Inverkehrbringens von Falschgeld verantworten. Bei den für Falschgelddelikte zuständigen Beamten des Kommissariats 23/24 der Kasseler Kripo gehen auch weiterhin Anzeigen wegen falschen Geldscheinen ein. Seit vergangenen Jahres wurden diverse Fälle bekannt, in denen die sogenannten „Blüten“, d.h. auch Spiel- oder auch Filmgeld genannt, überwiegend in Geschäften von den Geldempfängern entdeckt wurden. Oftmals leider erst nach Annahme des Geldes, sodass die Geschäftsleute auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben. Die Polizei gibt aus diesem Anlass Tipps, wie man die Fälschungen erkennen kann und möchte die Menschen entsprechend sensibilisieren. Neben den bekannten Sicherheitsmerkmalen ist für diesen Fall ein weiterer Anhaltspunkt, dass es sich um keinen echten Geldschein handeln könnte, eine Aufschrift auf der Rückseite des Scheins, die unter anderem das Wort „copy“ beinhaltet. In den meisten Fällen hat das Wort „copy“ die gleiche Farbe wie der Schein selbst und ist erst auf den zweiten Blick zu erkennen. Diese Aufschrift gibt es natürlich bei einem echten Schein nicht. Informationen und Tipps zum Thema Falschgeld

Die Polizei gibt folgende Tipps, falls Sie Falschgeld entdeckt haben sollten:

– Verhalten Sie sich ruhig – Geben Sie gegenüber den „Einzahlern“ an, der Schein könnte nicht angenommen werden
– Geben Sie erkanntes Falschgeld keinesfalls wieder aus; man macht sich damit strafbar!
– Merken Sie sich das Erscheinungsbild des Täters, eines genutzten Fahrzeugs oder des Kennzeichens
– Fassen Sie die Note nicht mehr an und tüten Sie diese ein. Informieren Sie zeitnah die Polizei!
– Bitten Sie bei Falschgeldverdacht den Kunden um seinen Ausweis

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Symbolfoto: © 2020 by Hessennews TV

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