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Ab Juli Pflicht ! – Die Warnweste im Auto

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Ab Juli 2014 besteht in Deutschland Warnwestenpflicht. Wie schon in vielen Ländern Europas üblich, muss nun auch hierzulande in allen Fahrzeugen eine Warnweste in gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe mit an Bord sein. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.

Die Warnweste muss der neuen Euro-Norm EN ISO 20471 oder der alten EN 471 entsprechen und über reflektierende Streifen verfügen. Die Warnweste soll keine Schikane sein, denn bei Pannen oder Unfällen erhöht das leuchtende Stück Stoff die eigene Sicherheit enorm. Wer eine Warnweste trägt, wird fünfmal früher wahrgenommen, so die Sicherheitsexperten der GTÜ. Besonders beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder auf dem Weg zur Notrufsäule besteht ohne leuchtende Weste eine deutlich höhere Gefahr, übersehen zu werden, besonders in der Dunkelheit. Wer auf der Autobahn oder Landstraße eine Panne hat, sollte schon vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anlegen. Ein denkbar ungünstiger Ort, die Weste im Fahrzeug aufzubewahren, ist daher der Kofferraum. Die GTÜ empfiehlt, die Westen besser unter dem Fahrersitz, in den Ablagefächern der Türen oder im Handschuhfach zu verstauen. Bei einer Panne oder einem Unfall auf der Autobahn ist es aus Gründen der Sicherheit sinnvoll, dass alle Mitfahrer des Fahrzeugs eine Warnweste tragen. Deshalb empfiehlt es sich, für jeden Sitzplatz eine Warnweste mitzuführen. Lediglich Motorräder und Roller sowie Wohnmobile sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

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Bild & Text: © GTÜ / KDBusch / Tinz

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