Kaufungen – In der Nacht zum Donnerstag wurde in Kaufungen ein 35-Jähriger festgenommen, der verdächtigt wird, Wahlplakate beschädigt zu haben. Ein Autofahrer beobachtete, wie der Mann mit einem Fahrrad durch die Leipziger Straße in Niederkaufungen fuhr und mit einer Gartenharke Plakate zerstörte. Nach einem kurzen Disput flüchtete der Täter in Richtung Oberkaufungen. Dank einer genauen Personenbeschreibung konnte die Polizei den Verdächtigen bei einer Fahndung in der Jakobstraße stellen. Die Polizisten beschlagnahmten die Harke und fanden beschädigte Wahlplakate aller Parteien. Der 35-Jährige musste mit zur Dienststelle. Ermittlungen wegen Sachbeschädigung werden vom Staatsschutz geführt.
Freiheitsstrafe droht:
Für den Tatverdächtigen könnte eine Strafe wegen Sachbeschädigung drohen. Die Strafen für Sachbeschädigung können variieren, je nachdem, wie schwerwiegend der Vorfall ist.
Nach § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) kann die Strafe für Sachbeschädigung wie folgt aussehen:
– Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
– Geldstrafe
Sollte die Tat als besonders schwerwiegend eingestuft werden, beispielsweise aufgrund der Anzahl der beschädigten Plakate oder einer wiederholten Tat, könnte auch eine höhere Strafe verhängt werden. In diesem Fall könnte die Strafe auch unter Umständen eine höhere Geldstrafe oder eine längere Freiheitsstrafe umfassen.
Sollte sich herausstellen, dass der Täter in einer politisch motivierten Weise gehandelt hat, könnten sich auch zusätzliche strafverschärfende Faktoren ergeben.
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