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Erneute hessenweite LKW-Kontrolle – Polizei zieht Fahrer mit 1,6 Promille aus dem Verkehr (Video)

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Twiste / Nordhessen – Am Sonntagabend um 22.30 Uhr gab es auf der B252 in Waldeck Frankenberg eine ausgedehnte LKW Kontrolle. Hierbei ging es nicht nur um Alkohol hinter dem Steuer, sondern auch ob die Ladung gesichert, die Planen von Eis befreit und die Papiere in Ordnung sind, was nicht immer der Fall war. Viele Fahrer konnten Ihre Fahrt nach einer kurzen Kontrolle fortsetzen, doch für einen Mann aus Korbach war der Beginn der Woche auch gleich der letzte als Teilnehmer am Straßenverkehr.

Nach einer Kontrolle seiner Papiere stimmte der Mann bereitwillig einem Atemalkoholtest zu, was ihm dann auch zum Verhängnis wurde. Mit 1.6 Promille ist nun nicht nur die Fahrt zu Ende, sondern der Führerschein wurde eingezogen den er so schnell nicht wieder sehen wird.  In Nordhessen überprüfte die Polizei insgesamt 223 Fahrer, sowohl vor dem Fahrtantritt als auch während der Fahrt in Kontrollstellen. Bei 37 von ihnen stellten die Polizisten vor der Fahrt eine Alkoholisierung fest, die in elf Fällen zu einer Untersagung der Abfahrt führte. Den höchsten Wert mit 2,8 Promille förderte der bulgarische Fahrer eines Gefahrguttransportes zutage, der nach seiner Ruhepause am heutigen Montagmorgen, gegen 10 Uhr, in Korbach zum Entladen sein wollte. Ihm wurde die Weiterfahrt natürlich untersagt. Mit gutem Beispiel geht hier der Werra Meissner Kreis voran, denn hier gab es keinerlei Verstöße zu melden.

Ein besonderer Dank ging auch an das THW die Ihre Technik zur Verfügung stellten und die Einsatzstelle ausleuchteten.

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Foto / Fotostrecke: © 2019 by Hessennews TV


 

Südhessen – Wie wichtig die Kontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf den Straßen, Reduzierung von alkohol- und drogenbeeinflussten Fahrzeugführern verursachten Verkehrsunfällen und die nachhaltige Förderung des verkehrsgerechten und risikobewussten Verhaltens der Verantwortlichen sind, zeigt das Ergebnis des polizeilichen Einsatzes in Südhessen. Von 38 kontrollierten Fahrzeugen und Fahrzeugführern wurden zehn Verstöße festgestellt und geahndet. In acht eingerichteten Kontrollboxen wurden von 20.30 Uhr bis 0.40 Uhr insgesamt 38 Fahrzeuge kontrolliert. In die Kontrollstelle fuhren überwiegend ausländische Fahrzeuge. Für einen 38-jährigen Lenker aus Osteuropa endete die Fahrt gegen Mitternacht an der Kontrollstelle. Der durchgeführte Alkoholtest des Mannes im 40-Tonner zeigte einen alarmierenden Wert von 1,32 Promille an. Für die Strafanzeige und dem anschließenden Ermittlungsverfahren wurde zudem eine Blutentnahme angeordnet. Für die Weiterfahrt des Lastwagens muss über die Firma ein Ersatzfahrer bestellt werden.

 

In der Gegenrichtung auf der Rastanlage Gräfenhausen-West konnte hingegen durch eine Streife der Polizeiautobahnstation Südhessen eine Trunkenheitsfahrt bei einem Sattelzug aus Spanien verhindert werden. Der durchgeführte Alkoholtest des pausierenden Fahrzeugführers ergab einen Wert von 1,68 Promille. Zur Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer wurde der Fahrzeugschlüssel des Sattelzuges vorerst von den kontrollierenden Beamten sichergestellt. Ein ausländischer Fahrzeugführer, der in Deutschland lebt, war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, zusätzlich steckte er seine Fahrerkarte erst unmittelbar vor der Kontrolle in den digitalen Fahrtenschreiber. Weiterhin wurden zwei Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot festgestellt, wobei gegen eine Firma ein Verfallsverfahren in Höhe von rund 1000 Euro eingeleitet wird. Wegen der verbotenen Leerfahrt mit seinem Sattelzug hat ein anderer Fahrer zur Verfahrenssicherung 150 Euro vor Ort bezahlt. Weil die Ladung eines weiteren Sattelzuges nicht ausreichend gesichert war, musste ein anderer kontrollierter Fahrer dies vor Ort unverzüglich nachholen und darüber hinaus 90 Euro für die Sicherung des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens entrichten. Bei einem südeuropäischen Sattelzug wurde die Weiterfahrt untersagt, weil ein Schaden an einem Reifen festgestellt wurde. Nachdem der defekte Reifen vor Ort gewechselt wurde, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Eine gerissene Bremsscheibe wurde bei einem weiteren Sattelzug festgestellt, der mit diesem Mangel nicht mehr weiterfahren durfte. Das Fahrzeug wird am Montag dem TÜV vorgestellt. Die Firma aus Osteuropa erwartet nun ein Verfallsverfahren in Höhe von etwa 2500 Euro. In keinem vorschriftsmäßigem Zustand befand sich eine Sattelzugmaschine eines Unternehmers. Durch das Anbringen einer nicht zugelassenen Beleuchtung erwartet ihn eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.

 

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