auto stau 07012015
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Kfz-Kennzeichen: Keine Unterschiede mehr zwischen Stadt und Kreis

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Bei der Vergabe von Kfz-Kennzeichen und bei der Zulassung von Fahrzeugen gibt es Veränderungen: Die bisherige Kennzeichenzuordnung zwischen Stadt und Landkreis Kassel fällt weg. Außerdem können sich Neubürgerinnen und –bürger den Extraweg zur Kfz-Zulassungsstelle ersparen, wenn sie ihr bisheriges Kennzeichen behalten.

Zur Änderung bei der Kennzeichenvergabe: Seit den 50-er Jahren erhielten Kfz-Halterinnen und –Haltern aus der Stadt für ihr Fahrzeug ein KS-Kennzeichen mit zwei Buchstaben und drei Zahlen. Dem Landkreis waren alle anderen Kombinationen (insgesamt höchstens acht Buchstaben oder Zahlen pro Kennzeichen) vorbehalten. Jetzt gibt es bei der Vergabe der amtlichen Kennzeichen keine Unterschiede mehr. Somit stehen Landkreisbewohnern ab sofort Kfz-Kennzeichenkombinationen zur Verfügung, die in der Vergangenheit Haltern aus der Stadt Kassel vorbehalten waren und umgekehrt. Die Auswahl bei der Suche nach Wunschkennzeichen ist um einiges größer geworden. Übrigens: Auf die Zuordnung zu den jeweiligen Regionalklassen der Versicherer hat die Umstellung keine Auswirkung. Die zweite Neuregelung: Ab Montag, 15. August, können Bürgerinnen und Bürger, die neu nach Kassel ziehen, die Umschreibung der Adresse auf den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Rahmen ihrer Anmeldung im Bürgerbüro miterledigen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten und für das Fahrzeug bereits neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen) ausgestellt wurden. Mitzubringen sind für die Kfz-Umschreibung im Bürgerbüro die Zulassungsbescheinigung Teil I und die elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Möglich macht dies eine Änderung der bundesweit geltenden Fahrzeugzulassungs-Verordnung: Sie räumt seit einiger Zeit die Möglichkeit ein, das bisherige Kfz-Kennzeichen auch bei einem Wohnortwechsel über Kreisgrenzen hinweg beizubehalten.

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Symbolfoto: © 2016 by Hessennews TV

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