plakette tuef 17122014
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Blaue HU-Prüfplaketten werden ungültig

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Höchste Eisenbahn wird es für Autofahrer, die noch mit einer blauen Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) auf dem hinteren Kennzeichen ihres Wagens unterwegs sind. „Denn am 1. Januar 2015 werden diese Prüfsiegel für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ungültig“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.

Wer die Frist überzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Alle Betroffenen sollten deshalb möglichst umgehend einen Termin für den machen. Für die Vorführung zur HU benötigen Auto- oder Motorradfahrer den alten Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1. „Da viele am Jahresende Urlaub nehmen, ist der Andrang an den Prüfstellen vor den Feiertagen und zwischen den Jahren erfahrungsgemäß besonders groß. Wegen möglicher veränderter Öffnungszeiten kann es deshalb für spontane Kunden schon mal zu längeren Wartezeiten kommen“, betont Sander.

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Bild: © TÜV Rheinland

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