Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) und höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße gelten ab Dienstag, 28.04.2020. Darauf weist der ADAC hin. Neben neuen Verkehrsregeln und höheren Bußgeldern soll die Novelle der StVO für mehr Sicherheit im Radverkehr sorgen. Für das Überholen auf der Fahrbahn schreibt das Gesetz Autofahrern nunmehr einen Abstand zu Radfahrern oder E-Scootern von mindestens 1,50 Meter innerorts vor. Außerorts sind mindestens zwei Meter vorgeschrieben.

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Gießen – Am Mittwoch, rückte ein bestimmter Teil diese Verkehrsteilnehmer in den Fokus der mittelhessischen Verkehrsüberwachung. Die Beamten waren in den vier Landkreisen (Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Wetteraukreis) für „Menschen mit Behinderung“ aktiv und nahmen sich deren täglichen Gefahren, Probleme und Ärgernisse an. Die mittelhessischen Polizistinnen und Polizisten widmeten sich dem besonderen Feld der zugeparkten Behindertenparkplätze, sprachen die rücksichtslosen Falschparker an und warben für mehr Rücksicht gegenüber den Menschen mit Behinderung im Straßenverkehr.

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