Ab Montag, den 27.04.2020, gilt die Corona-Maskenpflicht in Hessen. Wegen des Coronavirus müssen Bürger die Mundmasken im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften, Bank- und Postfilialen tragen. Wiederverwendbare Masken müssen natürlich gereinigt (desinfiziert) werden. Doch beim Aufbereiten der wiederverwendbaren Masken ist Vorsicht geboten. Feuerwehren in Deutschland berichten bereits von Brandeinsätzen im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Alltags-Masken:

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