Brandgefahr beim Reinigen der Mundmasken in der Mikrowelle

Ab Montag, den 27.04.2020, gilt die Corona-Maskenpflicht in Hessen. Wegen des Coronavirus müssen Bürger die Mundmasken im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften, Bank- und Postfilialen tragen. Wiederverwendbare Masken müssen natürlich gereinigt (desinfiziert) werden. Doch beim Aufbereiten der wiederverwendbaren Masken ist Vorsicht geboten. Feuerwehren in Deutschland berichten bereits von Brandeinsätzen im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Alltags-Masken:

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Ab Montag: Maskenpflicht in ganz Hessen

Hessen – Frankfurt hat es vor gemacht, jetzt folgt auch das Land Hessen: Die Maskenpflicht wurde am Dienstag für ganz Hessen beschlossen. Diese gilt ab dem kommenden Montag. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. „Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren“, begründeten Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose am Dienstagabend die Entscheidung.

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