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Hessen – Ab Freitag können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus einheitlich mit Bußgeldern belegt werden. Das Kabinett hat festgelegt, welche Verstöße gegen die Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Um eine landesweit einheitliche Praxis sicherzustellen, wurden den Behörden zugleich Regelsätze für die einzelnen Bußgeldtatbestände vorgegeben.

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