Führerscheinumtausch: Für Führerscheine aus 2002 bis 2004 läuft die Frist bald ab
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Führerscheinumtausch: Für Führerscheine aus 2002 bis 2004 läuft die Frist bald ab

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Der verpflichtende Umtausch alter Führerscheine geht in die nächste Runde. Wer seinen Scheckkartenführerschein zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt bekommen hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Mit dem schrittweisen Umtausch sollen die in Deutschland ausgestellten Führerscheine vereinheitlicht und fälschungssicherer gemacht werden. Betroffen sind diesmal die Inhaberinnen und Inhaber von Scheckkartenführerscheinen der genannten Ausstellungsjahre. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.

Fahrerlaubnis bleibt auch nach Ablauf bestehen
Wer die Frist am 19. Januar 2027 verpasst, verliert nicht automatisch seine Fahrerlaubnis. Der alte Führerschein ist nach Ablauf der Umtauschfrist jedoch als Führerscheindokument nicht mehr gültig. Wer weiterhin mit dem nicht umgetauschten Dokument fährt und bei einer Kontrolle keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Der Umtausch ist auch nach Ablauf der Frist noch möglich. Betroffene sollten den Antrag jedoch möglichst zeitnah nachholen, um Probleme und unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

So geht es z.b. im Landkreis Waldeck Frankenberg
Im Landkreis Waldeck-Frankenberg stehen für den Umtausch verschiedene Wege offen. Der Antrag kann online über die Internetseite des Landkreises gestellt werden. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder ein Bund-ID-Konto. Daneben besteht die Möglichkeit, die Unterlagen bei den Bürgerbüros zahlreicher Städte und Gemeinden abzugeben. Diese leiten die Anträge an die zuständige Führerscheinstelle weiter. Ob dafür ein Termin notwendig ist, sollten Bürger vorab bei ihrer jeweiligen Kommune erfragen.

Wer den Antrag persönlich stellen möchte, kann dies außerdem in den Führerscheinstellen des Landkreises in Korbach und Frankenberg tun. Dafür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können online oder telefonisch unter 05631 954-1114 vereinbart werden.

Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument, der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. Die Gebühren können in den Führerscheinstellen per EC-Karte bezahlt werden. Der Landkreis empfiehlt, den Umtausch nicht bis kurz vor dem Stichtag aufzuschieben. So sollen lange Wartezeiten und mögliche Engpässe vermieden werden. Weitere Informationen und der Online-Antrag sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/führerschein zu finden.

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