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Eilantrag: DB geht gerichtlich gegen die GDL-Streiks vor

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Im Interesse ihrer Kunden sieht sich die Deutsche Bahn AG (DB) jetzt in der Pflicht, gerichtlich gegen den laufenden Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vorzugehen: Das Unternehmen hat heute vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Streiks der GDL eingereicht.

DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall. Deshalb müssen wir im Interesse unserer Kunden und Mitarbeitenden jetzt handeln und die Streiks rechtlich überprüfen lassen.“ Auch nach den jüngsten Äußerungen der GDL geht es bei diesem Arbeitskampf offenkundig mehr um rechtliche und politische Themen als darum, Lösungen für gute Arbeitsbedingungen am Verhandlungstisch zu finden.

Neues Angebot, ohne Verhandlung abgelehnt

Erst am Vortag hatte die DB der GDL ein neues, verbessertes Angebot vorgelegt und damit zentrale Forderungen der GDL erfüllt. Die GDL hatte dieses Angebot umgehend und ohne weitere Verhandlungen abgelehnt. Mit dem jüngsten Angebot hatte die DB ihre Zusage konkretisiert, eine Corona-Prämie zu zahlen. Diese Prämie für das Jahr 2021 soll genau wie im Öffentlichen Dienst je nach Entgeltgruppe 600 oder 400 Euro betragen. Außerdem bietet sie einen Kompromiss bei der Laufzeit an. Statt bisher 40 Monate soll der neue Tarifvertrag nur 36 Monate laufen. Bestehen bleibt das Angebot einer Entgelterhöhung in zwei Stufen von 3,2 Prozent, einer branchenführenden betrieblichen Altersvorsorge sowie eines erweiterten Kündigungsschutzes.

In die aktuelle Streikwelle fällt das Ferienende in zwei Bundesländern, so dass insbesondere Familien auf die Bahnreise angewiesen sind. „Wir haben jetzt das dritte verbesserte Angebot vorgelegt – ohne dass die GDL ernsthaft mit uns in Verhandlungen eingetreten wäre. Auch den Vorschlag, mit Hilfe eines Schlichters oder Moderators nach einer Lösung des Konflikts zu suchen, hat die GDL konsequent abgelehnt, so Seiler.

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Symbolfoto: © 2024 - Hessennews TV
Quelle: DB

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