Homberg (Efze): Rollerfahrer ohne Führerschein gestoppt – Polizei entdeckt zwei Haftbefehle
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Homberg (Efze): Rollerfahrer ohne Führerschein gestoppt – Polizei entdeckt zwei Haftbefehle

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Homberg (Efze) – Ein 40 Jahre alter Rollerfahrer ist am Mittwochabend in Homberg (Efze) von der Polizei kontrolliert worden. Die Überprüfung brachte dabei gleich mehrere mutmaßliche Straftaten ans Licht. Neben dem Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss berauschender Mittel stellten die Beamten außerdem fest, dass gegen den Mann zwei offene Haftbefehle vorlagen. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Gegen 19:30 Uhr war eine Streife der Polizeistation Homberg auf der Ignaz-Philip-Semmelweis-Straße unterwegs, als den Beamten ein Rollerfahrer entgegenkam. Da dieser nach Einschätzung der Polizisten mit rund 50 km/h unterwegs war, entschlossen sie sich, das Fahrzeug zu kontrollieren.

Bei der Kontrolle gab der 40-Jährige aus dem Schwalm-Eder-Kreis an, nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen. Zudem erklärte er, dass sein Roller eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 90 bis 100 km/h erreiche. Am Fahrzeug befand sich jedoch lediglich ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2023, dessen Gültigkeit bereits abgelaufen war. Aufgrund der möglichen Höchstgeschwindigkeit hätte der Roller zugelassen und entsprechend versichert sein müssen.

Im weiteren Verlauf der Kontrolle räumte der Mann ein, vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert zu haben. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,09 Promille. Zusätzlich führte die Polizei einen freiwilligen Drogenvortest durch, der positiv auf THC und Amphetamine reagierte.

Der 40-Jährige wurde anschließend zur Polizeidienststelle gebracht, wo ihm auf freiwilliger Basis eine Blutprobe entnommen wurde.

Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann zwei offene Haftbefehle vorlagen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Er soll im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt werden.

Die Polizei leitete gegen den Mann Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel ein. Darüber hinaus wird geprüft, ob weitere Verstöße gegen zulassungsrechtliche Vorschriften vorliegen. Die Ermittlungen dauern an.

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