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KS: Sind Ladengeschäfte auch bald am Sonntag geöffnet?

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Landkreis Kassel – Die Ladenöffnung an Sonntagen ist gesetzlich auf 4 Tage beschränkt, davon ausgeschlossen sind Adventssonntage, Heilig Abend, Totensonntag, Welttrauertag und Osterfeiertage. Doch große Firmenketten wollen sich für eine Einführung für sonntägliche Arbeit durchsetzen, mit der Begründung, gegen Online-Shops zu konkurrieren, da diese für den Kunden immer verfügbar sind.

Artikel 140 des Grundgesetzes besagt zudem aber, dass Sonn- und Feiertage „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ sind. Dieses Gesetz ist für Orte, die besondere touristische Angebote vorhalten und zudem auch Ziel von Touristen sind, ausgeschlossen. Das heißt, für Läden die Reisebedarf, Reiseandenken, Blumen, Zeitungen, Bücher, Stadtpläne, Straßenkarten, Spielzeug, Lebens- und Genussmittel verkaufen, dürfen diese auch am Sonntag marktgängig machen, laut Harald Kühlborn, dem Pressesprecher des Landkreises Kassel. Für viele Menschen reicht die ganztägige Öffnung an Werktagen von Montag bis Samstag völlig aus. So besagt eine Umfrage von „Die Welt“, wo 73% sonntägliche Arbeit ablehnten. Unter anderem nutzen aber 58% gelegentlich verkaufsoffene Sonntage, laut einer weiteren Umfrage.

Aber ist das verkaufen am Sonntag wirklich gerechtfertigt? Für Krankenschwestern, Busfahrer oder Tankstellenarbeiter ist das aufgeben ihrer Arbeit am Sonntag kaum wegzudenken, doch ist diese Arbeit nicht vergleichbar mit wirtschaftlicher Arbeit in Verkaufsläden. Die Kirche sieht einen großen Nachteil für den christlichen Glauben, denn die Religionsausübung wird dadurch deutlich erschwert. Gläubige Menschen, können somit nicht am sonntäglichen Gottesdienst teilnehmen. Im Bibelwort steht, „Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun, am siebten Tage sollst du ruhen.“, damit ist der Sonntag im christlichen Glauben ein Heiliger Tag und sollte deswegen nicht für Arbeitszwecke missachtet werden. Viele Menschen nutzen den Sonntag, um sich der Familie zu widmen oder ihren Hobbys nachzugehen. Deshalb scheint eine Einführung für die sonntägliche Arbeit für alle Betriebe noch weit entfernt zu sein. Nur die Abweichung des touristischen Ladenschlusses am Sonntag gilt vom 26. März bis zum 29. Oktober 2017 und nur zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. / Text: Melina Schuhmitz

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Symbolbild: ©HessennewsTV

 

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