Friedewald/Hessen- Die Suche nach metallischen Gegenständen mit Metalldetektoren, das sogenannte „Sondeln“, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Viele Hobby-Sucher hoffen dabei auf Münzen, Schmuck oder historische Funde und den besonderen Reiz, verborgene Spuren der Vergangenheit zu entdecken. Die Polizei warnt vor den rechtlichen Risiken der Metallsondensuche, nachdem es im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zu erheblichen Schäden an einem Kulturdenkmal gekommen ist.
Nach Angaben der Ermittler beschädigten Unbekannte bereits im vergangenen Jahr eine archäologisch bedeutsame Stätte am Dreienberg bei Friedewald. Die Täter hatten dort offenbar ohne Genehmigung mit Metalldetektoren nach historischen Funden gesucht und ein rund einen Meter tiefes Loch im Bereich einer mittelalterlichen Ruine gegraben. Dabei wurde die Bausubstanz des Denkmals erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Ob die Täter Funde machten, ist unklar. Zurück blieben unter anderem beschädigtes Material und Ausrüstungsreste. Die Polizei spricht von einem schweren Eingriff in ein Kulturdenkmal und ermittelt wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie möglicher Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz. Nach Angaben der Behörden können unerlaubte Sondensuchen mit hohen Bußgeldern sowie strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Auch Beschlagnahmungen von Ausrüstung und Schadensersatzforderungen seien möglich. Die Ermittlungen dauern an. Spuren am Tatort wurden bereits gesichert und werden ausgewertet.
Grundsätzlich nicht verboten, aber…
Die Behörden betonen, dass das Sondeln in Hessen zwar nicht grundsätzlich verboten, jedoch genehmigungspflichtig ist. Funde müssen gemeldet werden und unterliegen teilweise dem Schatzregal. Ohne fachgerechte Dokumentation können zudem wichtige archäologische Informationen dauerhaft verloren gehen. Die Rechtslage kann je nach Bundesland variieren und unterschiedlich ausgestaltet sein.
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