Kassel – Für mehr Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr führt die Stadt Kassel ab 1. April 2026 neue Vorschriften für Miet‑E‑Scooter ein. Die Fahrzeuge dürfen dann nur noch an Radbügeln oder auf speziell markierten Abstellflächen abgestellt werden – wie z.b. vor dem Fridericianum im Bild. Die Stadt schließt dafür kostenpflichtige Sondernutzungsverträge mit den Anbietern ab. Zeitgleich tritt eine Neufassung der Sondernutzungssatzung in Kraft: Pro E‑Scooter fällt eine monatliche Gebühr von 1 Euro an.
„Mit diesen Regeln schaffen wir Ordnung auf unseren Straßen und Gehwegen und erhöhen die Sicherheit, besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehkraft“, erklärt Oberbürgermeister Sven Schoeller. „Rücksichtslos abgestellte Scooter, die Stolperfallen darstellen, werden deutlich reduziert.“
Anbieter in der Pflicht
Seit 2020 sind Miet‑E‑Scooter in Kassel unterwegs. Rund 2.500 Fahrzeuge teilen sich aktuell Straßen und Gehwege – oft außerhalb geeigneter Abstellflächen. Ein Grund dafür: Während die Nutzung der Scooter dem Gemeingebrauch nach der Straßenverkehrsordnung unterliegt, gilt ihre Bereitstellung als Sondernutzung. Mit der neuen Regelung wird diese Trennung klar: Die Anbieter tragen die Verantwortung für die Sondernutzung. Über ein Datenportal kann die Stadt Verstöße gegen die Abstellpflicht erfassen. „Die klare Begrenzung auf Radbügel und markierte Flächen sowie die Gebühr sorgen dafür, dass die Nutzung des öffentlichen Raums fair und kontrollierbar bleibt“, betont Verkehrsdezernentin Simone Fedderke.
Beschwerden und Anregungen
Betreiber müssen täglich einen verkehrssicheren Zustand der Scooter gewährleisten. Beschwerden sollten zunächst direkt an die Anbieter gerichtet werden; Kontaktdaten sind im Kasseler Stadtportal verfügbar. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger Anregungen oder Hinweise direkt an die Stadt senden – per Mail an e‑scooter‑beschwerde@kassel.de
– zum Beispiel:
– Wenn Eigentümer von privaten Flächen mit öffentlich erreichbaren Radbügeln oder Abstellflächen möchten, dass man dort Miet‐E‐Scooter zurückgeben kann und diese Fläche in die Datenbank zulässiger Abstellorte aufgenommen werden soll
– wenn Eigentümer möchten, dass eine fälschlich als zulässiger Abstellort definierte Privatfläche korrigiert wird
– wenn Örtlichkeiten auffallen, an denen Miet‐E‐Scooter eines oder mehrerer Betreiber regelmäßig falsch oder gefährdend oder behindernd abgestellt werden.
Die Stadt plant, den öffentlichen Raum durch weitere markierte Abstellflächen und zusätzliche Radbügel schrittweise zu verbessern.
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Foto/Fotostrecke: © 2026 - Stadt Kassel, Michael Schwab












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