Kassel startet Rückzahlung überhöhter Trinkwassergebühren
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Kassel startet Rückzahlung überhöhter Trinkwassergebühren

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Kassel – Die Stadt Kassel beginnt in diesem Monat mit der Rückzahlung überhöhter Trinkwassergebühren an Bürgerinnen und Bürger in Kassel und Vellmar. Grundlage ist ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. November 2024, das eine unzulässige Konzessionsabgabe in den Gebühren beanstandete.

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„Wir freuen uns, dass wir die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen abgeschlossen haben und nun mit den Rückzahlungen starten können“, erklärte Stadtkämmerer Matthias Nölke.

Für die Erstattung werden alle seit Juni 2017 nur vorläufig ausgestellten Wassergebührenbescheide durch endgültige, niedrigere Bescheide ersetzt. Der Versand beginnt im November 2025 und läuft bis Ende Januar 2026 in mehreren Schritten.

Rund 55.000 Kassenzeichen sind betroffen. Es geht ums rund 40 Millionen Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch – ohne Antrag – innerhalb von acht Wochen nach Erhalt des neuen Bescheids. Der Erstattungsbetrag wird auf die hinterlegte Bankverbindung überwiesen. Liegt keine aktuelle IBAN vor, muss sie der Stadt mitgeteilt werden.

Rückzahlungen dürfen ausschließlich an die jeweiligen Gebührenpflichtigen erfolgen. Eventuelle Ansprüche zwischen Vermietern und Mietern müssen privat geregelt werden.

Auch ehemalige Gebührenzahlerinnen und -zahler, die seit Juni 2017 Trinkwassergebühren gezahlt haben, erhalten eine Erstattung. Für sie bereitet die Stadt ein Online-Portal und einen postalischen Antrag vor.

Weitere Informationen gibt es unter www.kasselwasser.de

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