Flughafen: Ohne Butterflymesser in den Urlaub
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Flughafen: Ohne Butterflymesser in den Urlaub

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Frankfurt am Main – Am Samstag bewies ein aufmerksamer Kontrollblick der Luftsicherheitskräfte am Frankfurter Flughafen den richtigen Riecher. Bei einer Kontrolle im Rahmen der Luftsicherheit entdeckten die Einsatzkräfte ein neun Zentimeter langes Butterflymesser, das ein Passagier verbotenerweise in seinem Handgepäck mitführte. Bei dem Mann handelt es sich um einen 56-jährigen Franzosen, der von Toulouse nach Frankfurt am Main geflogen war. Das verbotene Messer war geschickt zwischen der Hartschale und dem Innenfutter des Handgepäcks versteckt worden. Butterflymesser unterliegen in Deutschland dem Waffengesetz, ihr Besitz ist verboten – ebenso das Mitführen an Bord von Flugzeugen.

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Die Bundespolizei stellte das Messer sicher und leitete gegen den Passagier ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

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