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Verschreibungspflichtige Medikamente auf Schulhof verkauft

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Baunatal – Am Montagmittag wurden die Polizei und der Rettungsdienst gegen 13:30 Uhr zu einer Gesamtschule in Baunatal gerufen, da dort mehrere Schülerinnen nach einer mutmaßlichen Einnahme von Medikamenten behandlungsbedürftig sein sollten. Fünf Schülerinnen klagten über Benommenheit, Übelkeit und Rötungen der Augen sowie Wangen. Teilweise sollen sie sogar vor Eintreffen der Rettungskräfte mit Kreislaufproblemen umgekippt sein und sich übergeben haben. Wie sich vor Ort herausstellte, hatten die Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren zuvor ein verschreibungspflichtiges Medikament eingenommen, das ihnen am gestrigen Tag von einem Mitschüler auf dem Schulhof verkauft worden war. Vier Schülerinnen aus dem Landkreis Kassel mussten nach notärztlicher Behandlung in ein Kasseler Krankenhaus gebracht werden, wo sie stationär aufgenommen wurden. Schwerere Gesundheitsschäden sollen nach bisherigen Informationen nicht entstanden sein.

15-Jähriger Tatverdächtiger

Schnell ergab sich ein Tatverdacht gegen einen 15-jährigen Schüler aus dem Landkreis Kassel, dessen Wohnanschrift am Nachmittag von Beamten des für Rauschgiftdelikte zuständigen Kommissariats 34 der Kasseler Kripo aufgesucht wurde. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden keine weiteren Medikamente gefunden. Im Beisein seines Vaters wurde der 15-Jährige für die weiteren polizeilichen Maßnahmen ins Polizeipräsidium nach Kassel gebracht. Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalbeamten des K 34 hatte der Tatverdächtige das verschreibungspflichtige Medikament, das zur Behandlung von Krampfanfällen verwendet wird und beruhigend sowie schlaffördernd wirkt, illegal auf einem Schwarzmarkt im Ausland gekauft. Der Tatverdächtige machte in seiner Vernehmung hinsichtlich des Verkaufs keine Angaben. Die Ermittlungen, ob die Medikamente an weitere Schüler verkauft wurden und diese dadurch Verletzungen erlitten haben, dauern an. Der 15-Jährige muss sich nun wegen illegalen Handels und Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß dem Arzneimittelgesetz und Körperverletzung verantworten.

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