Bad Emstal – Ein 14-Jähriger ist am Montagabend mit einem technisch veränderten E-Scooter auf der Bundesstraße 450 zwischen Balhorn und Bad Emstal unterwegs gewesen. Eine Polizeistreife wurde gegen 18.15 Uhr auf den Jugendlichen aufmerksam.
Die Beamten stellten bei der Verfolgung fest, dass der E-Scooter deutlich zu schnell fuhr. Zeitweise zeigte der Tacho des Streifenwagens 80 km/h an. Die Polizei konnte die Fahrt schließlich stoppen, bevor jemand zu Schaden kam. Bei der anschließenden Kontrolle ergab sich der Verdacht, dass der E-Scooter aufgrund seiner technischen Eigenschaften nicht mehr als reguläres Elektrokleinstfahrzeug eingestuft werden konnte. Für ein solches Fahrzeug wäre eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen. Der 14-Jährige besaß diese nicht. Zudem fehlte das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen. Der E-Scooter wurde zur Beweissicherung sichergestellt. Gegen den Jugendlichen wurde eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt. Die Beamten brachten ihn anschließend nach Hause und übergaben ihn seinen Eltern. Auch sein Vater muss sich strafrechtlich verantworten. Gegen ihn wurde als Halter des E-Scooters Anzeige wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass reguläre E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nur mit gültigem Versicherungsschutz und entsprechend den gesetzlichen technischen Vorgaben genutzt werden dürfen. Sie dürfen grundsätzlich ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis gefahren werden und müssen die geltenden Verkehrsregeln einhalten. Eltern und Fahrzeughalter sollten vor der Nutzung prüfen, ob das Fahrzeug verkehrssicher und ordnungsgemäß versichert ist. Zudem sollten Kinder über Verkehrsregeln und mögliche Gefahren aufgeklärt werden. Die Polizei empfiehlt außerdem das Tragen eines geeigneten Helms, auch wenn für E-Scooter keine Helmpflicht besteht.
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