Dieser Artikel ist unter der ID: 8705 in unserem System gelistet.

Illegaler Betrieb einer Shisha Bar in Rüsselsheim

Dieser Artikel wurde 97.735 mal gelesen.

Rüsselsheim – Am frühen Freitagabend gegen 20.40 Uhr, teilte ein Anwohner der Brandenburger Straße der Polizeistation in Rüsselsheim mit, dass eine Shisha-Bar offenbar Gäste empfängt. Die jeweiligen Besucher müssten an der Tür klopfen, um Einlass zu erhalten. Es seien bereits mehrere Personen in die Shisha-Bar hineingegangen. Nachdem mehrere Polizeistreifen zusammen mit zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes Rüsselsheim vor Ort eingetroffen waren, wurde ihnen nach Aufforderung zunächst kein Zugang zur Bar gewährt, so dass die Tür mittels geeignetem Werkzeug zwangsweise geöffnet werden musste.

Im Gastraum der Shisha-Bar konnten insgesamt 15 Personen angetroffen werden, die offensichtlich auch Shisha- Pfeifen genossen. Zudem führten einige Anwesende hohe Geldbeträge von mehreren tausend Euro mit sich, welches den Verdacht des illegalen Glücksspiels vor Ort vermuten lässt. Ein Verantwortlicher für den Betrieb der Bar gab sich gegenüber den Beamten nicht zu erkennen, aber offensichtlich konnte diese Funktion an diesem Abend einer weiblichen Bedienung zugeordnet werden. Den Betreiber der Shisha-Bar sowie die anwesenden Gäste erwarten nun empfindliche Bußgeldverfahren, wegen der Öffnung eines Betriebes entgegen der 4. Verordnung und Teilnahme an diesen Veranstaltungen. Da noch weitere gewerbebaurechtliche Verstöße seitens des Ordnungsamtes in der Bar festgestellt werden konnten, werden hierzu ebenfalls Bußgeldverfahren eingeleitet. Der weitere Betrieb der Shisha-Bar wurde untersagt, die Eingangstür durch das Ordnungsamt versiegelt und bis auf weiteres geschlossen, der Schlüssel eingezogen. Die Gesamtsumme der Bußgeldverfahren dürfte sich auf ca. 8.000 – 10.000 Euro belaufen

Immer informiert sein? Dann folgt uns auf Facebook: https://www.facebook.com/HessennewsTV

Symbolfoto: © 2020 by Hessennews TV

- Anzeige -
- Anzeige -

Kommentare sind in diesem Artikel nicht erlaubt.