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Ausweis jetzt künftig auch bei Prepaid Karten

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Nach §111 des Telekommunikationsgesetz müssen sich Kunden die nach dem 30.06.2017 eine Prepaid Karte kaufen mit dem Personalausweis, Post- oder Videoidentverfahren eindeutig identifizieren. Grund für die Umsetzung ist die allgemeine Terror Gefahr, denn häufig nutzen Attentäter falsche Angaben bei Telefonkarten. Ob dies dann tatsächlich etwas bringt ist fraglich. Im Ausland können die Karten nach wie vor ohne Angabe von Daten gekauft und genutzt werden, natürlich funktionieren die Karten dann auch in Deutschland. Ein anderes Problem wird sein, das sich auf Grund der neuen Gesetzeslage möglicherweise ein Schwarzmarkt für die Karten entwickeln könnte. Wer jetzt also noch eine Karte kaufen will ohne einen Ausweis vorlegen zu müssen, sollte das bis Freitag erledigt haben, denn am Samstag geht das nur noch mit Identitätsnachweis und möglicherweise gegen höheren Kosten.

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Symbolfoto: © by Hessennews TV

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