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BAG und Polizei ziehen manipulierte Zugmaschine aus dem Verkehr

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Bad Nauheim – Am Mittwoch (18.11.2020) kontrollierte das BAG einen LKW in der Wetterau. Das Fahrzeug war den Bundeskontrolleuren durch seine optische Erscheinung aufgefallen, weshalb sie einer genaueren Kontrolle unterzogen. Die Scania-Zugmaschine fiel bereits wegen ihrer vielen Zusatzscheinwerfer und dem großen „Kuhfänger“ an der Front auf. Man sah sofort, dass sich hier jemand Mühe bei der Ausgestaltung seines Trucks gegeben hatte. Die Kontrolleure interessierten sich aber eher für die vorschriftsmäßige Ausstattung des Fahrzeugs.

Deshalb nahmen sie das Styling genauer unter die Lupe. Während der Auflieger, ein Muldenkipper keinen Grund zur Beanstandung gab, hatten die Polizisten an der Zugmaschine einiges auszusetzen. Anstelle des Originallenkrades befand sich dort ein Lenkrad im Retrolook. Auch der Fahrersitz wurde ersetzt. Weder für das Steuerrad noch für den Sitz gab es eine Betriebserlaubnis. Sah schick aus, war aber nicht zulässig. – So die Polizei. Mit einem Schalter konnte die Auspuffanlage geändert werden, was sich auf Abgasreinigung und erheblich auf die Lautstärke auswirkte. Die montierten Reifen waren auf den Fahrtenschreiber nicht kalibriert. Sie waren größer als erlaubt, was dazu führt, dass Wegstrecken und Geschwindigkeiten nicht mehr korrekt aufgezeichnet werden. So kann das Fahrzeug schneller als zulässig bewegt werden. Bei einer Kontrolle sind diese Geschwindigkeitsverstöße anhand des im Fahrzeugs verbauten Kontrollgeräts letztlich nicht mehr feststellbar. Aufgrund umfangreichen Mängelliste und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft stellte man die Zugmaschine sicher und veranlasste eine Begutachtung durch einen Sachverständigen. Der Auflieger ohne Mängel wurde freigegeben.

Geschwindigkeit und Mautgerät manipuliert

Die Begutachtung ergab unter anderem dass der Geschwindigkeitsbegrenzer des Fahrzeugs manipuliert wurde. So konnte der Truck statt der vorgeschriebenen 80 km/h bis zu 20 Stundenkilometer schneller fahren. Dies ist nur mit einigem technischen Aufwand zu realisieren, denn es wird illegal in die fahrzeugeigene Software eingegriffen. Darüber hinaus kam beim genauen Blick auf das Fahrzeug zu Tage, dass am Mautgerät in der Fahrerkabine ein Schalter verbaut war, der die Stromzufuhr unterbrechen konnte. Damit umging man offenbar die Registrierung an Mautbrücken und prellte den Staat letztlich um fällige Gebühren. Aufgrund der technischen Veränderungen am Fahrzeug erlöschte die Betriebserlaubnis für die Zugmaschine endgültig. Sie wurde stillgelegt bis alle Mängel behoben sind. Dazu sind erhebliche Rückbaumaßnahmen erforderlich um den regelgetreuen Zustand widerherzustellen. Solange fährt das Fahrzeug keinen Meter weiter. Sind die Mängel behoben, wird die Zulassungsstelle dies nochmals überprüfen und dann über eine Freigabe des Fahrzeuges für den Verkehr entscheiden.

Hohe Strafe zu erwarten

Die Kosten hierfür hat der Halter des Sattelzuges zu tragen. Bußgelder für solche Verstöße legt die Bußgeldstelle fest. Im vorliegenden Fall ist mit einer Rechnung im mittleren vierstelligen Bereich zu rechnen. Wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen und beweiserheblicher Daten wird zudem ein Strafverfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet. Zwischenzeitlich ist über eine Woche vergangen, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte.

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Foto: © Polizei

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